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Sonntags geschloßen

  1. Gültigkeit: Gutscheine des Studios besitzen die gesetzliche Verjährungsfrist von drei (3) Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§ 195, § 199 BGB). Eine vertragliche Verkürzung dieser Frist findet nicht statt.
  2. Preisanpassungen bei Leistungsgutscheinen ohne Preisaufdruck: Wird auf Wunsch des Käufers ein Gutschein über eine bestimmte Dienstleistung (z. B. eine Massage-Anwendung) ohne sichtbaren Euro-Nennwert ausgestellt, so gilt dieser rechtlich als Wertgutschein in Höhe des am Ausstellungstag gültigen Tarifs. Der bezahlte Euro-Wert wird vom Studio intern unter der jeweiligen Gutscheinnummer registriert.
  3. Differenzausgleich: Löst der Kunde einen solchen Gutschein nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Ausstellungsdatum oder nach Inkrafttreten einer neuen Preisliste des Studios ein, wird der Gutschein mit dem damals gezahlten Euro-Kaufpreis auf den aktuellen Tagespreis angerechnet. Der Inhaber des Gutscheins ist verpflichtet, die entstandene Differenz zum aktuellen Verkaufspreis der Dienstleistung vor Ort zuzuzahlen.
  4. Auszahlung: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder von Restguthaben ist grundsätzlich ausgeschlossen.